FAQ

FAQ - frequently asked questions

Informationen zu häufig gestellten Fragen

Hier findet ihr Informationen zu häufig gestellten Fragen bezüglich juteo und dem Familienservice. Zu jeder Information ist auch ein DGS-Video der jeweiligen Mitarbeitenden vorhanden.

Fragen zu juteo:

Wir von juteo sind ein junges, engagiertes und bundesweites Kinder-, Jugend- und Familienteam, welcher zu Beginn des Jahres 2022 gegründet wurde. Finanziell gefördert und unterstützt werden wir vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Träger des Teams ist der Förderverein der Gehörlosen/ Hörbehinderten e.V. (BRD), der sich seit Jahren projektbezogen und parteilos an den Bedürfnissen der Gehörlosen/Hörbehinderten orientiert. Siehe: Was ist juteo?

Wer aktuell im Team von juteo ist, können Sie auf der Homepage Team entnehmen.

Zum Anfang des Jahres 2022, genauer gesagt am 01.01.2022.

Man erreicht juteo über verschiedene Plattformen, wie z.B. auf der Homepage, Instagram und per E-Mail.

Kontaktdaten von juteo
Homepage: www.juteo.de
E-Mail: kontakt@juteo.de
Instagram: _juteo_

juteo hat keinen festen Sitz, denn die Mitarbeitenden arbeiten im Homeoffice und sind deutschlandweit verteilt. Jedoch ist juteo an dem Förderverein der Gehörlosen/Hörbehinderten e. V. angegliedert, deren Sitz in Berlin ist. Mehr Informationen zum Förderverein könnt ihr auf der Homepage https://www.foerderverein-gehoerlos.de/entnehmen.

Fragen zum Familienservice:

Der Familienservice ist eine (Erst-)Anlaufstelle für Familien, die gebärdensprachlich orientiert sind und zusätzlich ein niedriges Einkommen sowie prekäre Lebensumstände haben. Der Familienservice bietet Unterstützung und (Weiter-)Vermittlung für oben genannte Zielgruppe, unabhängig vom Hörstatus. Jedoch sollte innerhalb der Familie Gebärdensprache benutzt werden, egal ob L1 (= Muttersprache) oder L2 (= spätere Spracherwerb).

Der Familienservice wurde als (Erst-)Anlaufstelle ins Leben gerufen, da die zweijährige Pandemie gezeigt hat, dass es einige Familien härter getroffen hat als andere. Die finanzielle Stabilität gerät durch Kurzarbeit, Firmenpleiten, Verdienstausfall wegen z.B. Homeschooling etc., ins Wanken. Hinzu kommt das Superveranstaltungsjahr 2022/2023, jedoch können sich viele Menschen und Familien die Teilhabe nicht mehr leisten.

Finanziell schlechter gestellte Familien werden oft vergessen. Es gibt kaum Angebote für Ermäßigungen oder Ratenzahlungen und wenn doch weiß davon kaum jemand.

Aus diesem Grund hat sich der Familienservice von juteo das Ziel gesetzt, besonders Familien mit niedrigen Einkommen und aus prekären Lebensumständen zu unterstützen und ihnen Zugang zur Welt der Gebärdensprache zu verschaffen, ohne dass sie wegen des niedrigeren Einkommens auf Angebote verzichten müssen.

Zu den Aufgaben des Familienservices gehört das Angebot der Gebärdenstunde, welche von allen Familien in Anspruch genommen werden darf. Der Familienservice klärt über verschiedene Wege auf Leistungen und Förderungsmöglichkeiten beziehen zu können, ebenso geben sie Input und Tipps, z.B. beim Thema Finanzierungsmöglichkeiten.

Sollten Familien Hilfe bei der Suche nach Sozialberatungsstellen mit professioneller Hilfe vor Ort benötigen, können unsere Mitarbeitende auch nach fachkompetenten Kontakt- und Anlaufstellen recherchieren und diese vermitteln.

Eine weitere Aufgabe ist einen Überblick über barrierefreie Sozialberatungen, welche Gebärdensprache beherrschen, zu schaffen. Dazu zählt auch die Bereitstellung von Textbausteinen und Ausfüllhilfen für Anträge auf der Homepage.

Ebenso hat es sich juteo zum Ziel gesetzt, das Netzwerk zwischen den Vereinen, Verbänden und Organisationen, die mit gebärdensprachlich orientierten Familien zu tun haben, auszubauen und die Zusammenarbeit zu vertiefen.

Die zuständigen Mitarbeitende sind auch dazu da, Vereinen und Verbänden eine Empfehlung zur Unterstützung von Familien mit niedrigen Einkommen zu geben, z.B. in Form von finanzieller Unterstützung und Ermäßigungen – z.B. Übernahme der Fahrtkosten.

Zudem sollen auch bundesweite Angebote (Präsenz und/oder Online) für Familien mit Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden. Auch Aufklärungsarbeit zum Thema niedriges Einkommen soll geleistet werden. Der Wunsch nach der Gründung einer Selbsthilfegruppe ist darüber hinaus auch vorhanden.

Die Angebote richten sich an gebärdensprachorientierte Familien mit niedrigem Einkommen. Die Familienmitglieder können taub oder hörend sein. Wichtig ist, dass die Gebärdensprache innerhalb der Familien, unabhängig von L1 (= Muttersprache) oder L2 (= spätere Spracherwerb), beherrscht wird.

Du findest die Informationen auf der Homepage Familienservice und auch auf dem digitalen Flyer Familienservice_Flyer. Dir ist in DGS lieber? Dann melde dich gern unter dem Kontaktformular Gebärdenstunde und wir vereinbaren gemeinsam einen Termin für die Gebärdenstunde. Brauchst du Papierflyer und/oder Visitenkarten von uns, um die Informationen weiterzugeben? Kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende per Mail unter p.meyer@juteo.de.

Die zuständigen Mitarbeitende für Familienservice sind über verschiedene Plattformen erreichbar:

  • E-Mail oder FaceTime – n.meyer@juteo.de
  • Zoom (nach der Mailbestätigung bekommt ihr den Link zugeschickt)

Wir nennen es Gebärdenstunde und die Mitarbeitende bieten diese nach Absprache für hilfsbedürftige, gebärdensprachlich orientierte Familien mit niedrigen Einkommen und prekären Lebensumständen an. In der Gebärdenstunde könnt ihr Fragen stellen und euch Tipps, Unterstützung und Orientierungen einholen. Darüber hinaus ist diese barrierefrei in DGS sowie ortsunabhängig (online) und anonym.
Wenn ihr die Gebärdenstunde bei uns in Anspruch nehmen möchtet, füllt bitte das Kontaktformular Gebärdenstunde aus.

Fragen zur Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten:

Leistungen sind Angebote zur Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen, die aus verschiedenen Gründen finanzielle Unterstützung (= Grundsicherung) vom Staat benötigen. Zum Beispiel „Hilfe zum Lebensunterhalt“ nach §§ 27 – 40 SGB XII, diese kann man beantragen.

Mehr Informationen zur Sozialhilfe gibt es auf der Homepage von Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/sozialhilfe.html

Auf dem Familienportal vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gibt es geeignete Infotools für Familienleistungen. Hier lässt sich eingeben, in welcher Lage man sich zurzeit befindet und welche Leistungen man beantragen kann:
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/infotool-familienleistungen

Anbei gibt es zusammenfassend ein Checkheft vom BMFSFJ, welches einen Überblick der Familienleistungen schafft:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/136894/a7f53ff85c8721a399ee3baab8eef055/checkheft-starke-familien-gesetz-data.pdf

Im Laufe der Zeit werden dazu Informationen und DGS-Videos auf der Homepage von juteo veröffentlicht.

Je nach Leistungen musst du dein Einkommen nachweisen, (z.B. Lohnbescheinigung), damit die Behörden bestätigen können, dass du tatsächlich finanzielle Unterstützung brauchst und somit der Antrag von bestimmten Leistungen gerecht ist. Dies ist meistens der Fall. Jedoch steht im Antrag immer, welche Unterlagen die Behörden benötigen.

Du kannst immer um eine Bescheinigung oder einen Nachweis von den jeweiligen Trägern/Institutionen/Veranstaltungen bitten. Bitte weise darauf hin, warum und wofür du diese brauchst, denn die meistens Träger/Institution/Veranstaltung haben angefertigte Schreiben/Bescheinigung. Achte jedoch darauf, dass nicht alle Veranstaltungen Ermäßigungen anbieten, jedoch kann eigentlich immer ein Schreiben ausgestellt werden.

Ja, selbstverständlich. Die zuständigen Mitarbeitende sind dafür da über die Leistungen, Finanzierung- und Förderungsmöglichkeiten aufzuklären und geben auch gerne Tipps für den Antrag bestimmter Leistungen.

Kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – p.meyer@juteo.de.

Ja, selbstverständlich. Kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – p.meyer@juteo.de und sage uns, was und wofür du es brauchst.

Der Familienservice ist leider nicht befugt, den Antrag für Klienten auszufüllen. Allerdings kann der zuständige Mitarbeitende nach fachkompetenten Kontakt- und Anlaufstellen/Sozialberatungsstellen recherchieren und diese an dich weitervermitteln. Darüber hinaus kann der Sozialberatenden dich bei dem Ausfüllen des Antrags unterstützen.

Der Familienservice ist leider nicht befugt, den Antrag für Klienten überprüfen zu lassen. Allerdings kann der zuständige Mitarbeitende nach fachkompetenten Kontakt- und Anlaufstellen/Sozialberatungsstellen recherchieren und diese an dich weitervermitteln. Darüber hinaus kann der Sozialberatenden dich bei der Überprüfung des Antrags unterstützen.

Dafür ist der Familienservice nicht zuständig. Bei Fragen zu den Anträgen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten von Trägern, z.B. Vereinen und Verbänden, für Treffen, Veranstaltung etc. kannst du gern die zuständigen Mitarbeitende im Bereich Empowerment und Mentoring unter Mail s.beilborn@juteo.de kontaktieren.

Allgemein gibt es (noch) keine allgemeinen finanziellen Zuschüsse für die Fahrtkosten. Das geht nur, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt:

Bist du in einem (Sport-)Verein oder Verband Mitglied und beziehst Leistungen:
  • über das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ (sofern eine Grundsicherung beantragt wurde) und
  • Leistungen nach Arbeitslosengeld (ALG 2) oder Sozialgeld, Wohngeld, Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerber-Leistungen (AsylbLG) §6 (1) oder Kindergeldzuschlag und
  • erhältst finanzielle Zuschüsse als Vereinsmitglied durch die oben genannte Leistungen,
kannst du zusätzlich Zuschüsse für Fahrtkosten sowie auch für (Sport-)Ausrüstungsgegenstände bekommen. 
 

Bei Vereinen und Verbänden gibt es bestimmte Angebote unter Bedingungen, bei denen die (voll- oder teilweise) Fahrtkosten übernommen werden können, z.B. Mitfahrangelegenheiten mit dem Auto unter Mitgliedern. Frage am besten bei deinem Verein/Verband nach.

Ansonsten nutze am besten das Angebot zur Gruppenreise, Wochenausflüge etc., die können finanziell unterstützt werden, z.B. Leistungen über das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“.
Jedoch muss eine Grundsicherung beantragt worden seien und Leistungen nach Arbeitslosengeld (ALG 2) oder Sozialgeld, Wohngeld, Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerber-Leistungen (AsylbLG) §6 (1) oder Kindergeldzuschlag bezogen werden. Der Antrag über Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ sollte unter „Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben“ begründet werden. Die Kosten werden aber nur für Kinder und Jugendlichen, nicht für die Eltern, übernommen.

Bei Fragen zu Leistungen über das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“, kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – p.meyer@juteo.de.

Zusätzliche Information:
Haben deine Kinder/Jugendliche zusätzlich einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ kannst du (Einzelperson) als Begleitperson kostenfrei in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Kinder bis 5 Jahren, sowie deren Begleitperson (sofern ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen “B” vorhanden ist) können mit der Intercity kostenfrei fahren.
Siehe: https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/kindertickets/kinder-0-5-jahre

Fragen zur Zusammen-/Vernetzungsarbeit:

Der Familienservice von juteo möchte sich stärker mit Vereinen und Verbänden vernetzen, um Angeboten an Familien mit Gebärdensprache weiterzugeben. Dazu gehört auch einen Überblick wie z.B. auf Homepages mit Listen und Links, zu schaffen. Ebenso kann der Familienservice den Vereinen und Verbänden Tipps und Inputs hinsichtlich einer besseren Unterstützung für gebärdensprachorientierten Familien mit niedrigem Einkommen geben. Auch sind Sozialberatungen für gebärdensprachorientierte Menschen meistens an Vereinen/Verbänden angegliedert, was den Vorteil hat, auf der Liste der Sozialberatungen zu stehen und die Informationen an die Beratungen weitergeben zu können.

Ja, selbstverständlich. Kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – p.meyer@juteo.de und schreibe uns, dass du gern im Mailverteiler von juteo stehen möchtest.

Auf der Homepage von juteo unter Netzwerk für Familie findest du die Liste von Vereinen und Verbänden, die für Familien mit Gebärdensprache sehr viel anbieten sowie die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten.

Ja, selbstverständlich. Kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – p.meyer@juteo.de und schreibe uns, dass euer Verein/Verband gern auf der Liste von Netzwerk für Familie von juteo stehen möchte.

Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten z.B. die Organisation einer Veranstaltung mit Ermäßigung für Familien mit niedrigem Einkommen. Dabei ist ein Nachweis möglich beispielsweise, wenn bestimmte Leistungen der Sozialhilfe bezogen werden. Eine Ratenzahlung (beim Anmeldeformular, Kauf von Tickets etc.) sollte nach Möglichkeit auch immer angeboten werden. Falls Mitglieder innerhalb der Familien ein niedriges Einkommen beziehen bietet gerne auch Zuschüsse für die Fahrtkosten an. Andere Bedingungen sind natürlich auch möglich wie beispielsweise Mitfahrtangelegenheiten unter den Mitgliedern. Wenn ihr zu einer Veranstaltung fahren möchtet, dann organisiere am besten eine Gruppenreise für die Mitglieder.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten, wie der Verein/Verband Familien mit niedrigen Einkommen besser unterstützen kann, kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – p.meyer@juteo.de.

Für Gruppenreise gibt es Leistungen im Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“, die Familien mit niedrigen Einkommen finanziell unterstützen, sofern sie eine Grundsicherung beantragt haben und Leistungen nach Arbeitslosengeld (ALG 2) oder Sozialgeld, Wohngeld, Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerber-Leistungen (AsylbLG) §6 (1) oder Kindergeldzuschlag beziehen.

Der Antrag über Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ sollte unter „Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben“ begründet werden.

Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Leistungen im Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“, kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – p.meyer@juteo.de.

Fragen zur Angeboten:

Auf der Homepage findest du einen Überblick über die Veranstaltungen von juteo. Für Familien gibt es aktuell Familienkurse und DGS-Lesepaten sowie ab und zu eine Kinderbuchvorlesung auf Instagram _juteo_.

Siehe: https://www.juteo.de/termine/

Auf der Homepage findest du Informationen und DGS-Videos zum Thema DGS-Lesepaten: DGS-Lesepaten.

Im Laufe der Zeit gibt es offene Listen auf der Homepage, wo ihr DGS-Lesepaten direkt kontaktieren könnt, um für eure Kindern Kinderbücher oder Ähnliches in DGS vorlesen zu lassen.

Es gibt verschiedene Plattformen, auf denen du Informationen zu den Angeboten für Familien mit Gebärdensprache finden kannst. Aktuell ist Instagram die stärkste Plattform dafür. Gerne kannst du auch auf der Homepage von juteo Termine nachschauen, dort sind ebenfalls des Öfteren Veranstaltungen aufgeführt. Auch ein Nachfragen bei den Vereinen/ Verbänden unter der Liste von Netzwerk für Familie ist möglich.

Bei Fragen kannst du auch gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – n.meyer@juteo.de kontaktieren.

Fragen zu Kontaktmöglichkeiten:

Ja, selbstverständlich (nach Vereinbarung/Termin). Kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – n.meyer@juteo.de.

Ja, selbstverständlich (nach Vereinbarung/Termin). Kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – n.meyer@juteo.de.

Ja, selbstverständlich. Kontaktiere gern die zuständige Mitarbeitende über das Kontaktformular Gebärdenstunde oder per Mail – n.meyer@juteo.de. Aktuell kann die zuständige Mitarbeitende nur über Online-Plattformen, z.B. Zoom oder FaceTime, zu einem Gespräch eingeladen werden.

Die zuständige Mitarbeitende für den Familienservice ist über verschiedene Plattformen erreichbar:

  • E-Mail – n.meyer@juteo.de
  • FaceTime – n.meyer@juteo.de
  • Zoom (nach der Mailbestätigung bekommt ihr den Link zugeschickt)

Es sind falsche Informationen vorhanden oder es fehlen wichtige Punkte? Dann melde das per Mail an die zuständige Mitarbeitende n.meyer@juteo.de

Änderungen vorbehalten – aktueller Stand: 03/2023

Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ - frequently asked questions

Informationen zu häufig gestellten Fragen

Hier findet ihr Informationen zu häufig gestellten Fragen bezüglich Familienleistungen.  Zu jeder Information ist auch ein DGS-Video der jeweiligen Mitarbeitenden vorhanden.

Überblick der Familienleistungen

Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben.

Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen (Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen.

Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten (Schul- und Kitaausflüge, Schulbedarf, Beförderung von Schüler*innen zur Schule, Lernförderung, Mittagessen in der Einrichtung, Soziales und kulturelles Leben).

Der Antrag wird mit dem vorgegebenen Formular deiner bereits abhängigen Leistung (Bürgergeld, Sozialhilfe etc.) beim zuständigen Amt stellen.

Wenn du Bürgergeld beziehst, stellst du diesen Antrag beim Jobcenter. Wenn du eine andere beschriebene Leistung wie Sozialgeld, Sozialhilfe etc. bekommst, stellst du den Antrag bei deiner Stadt, Gemeinde oder Landkreis.

Unter Downloads findest du unten ein Handout_Bildung und Teilhabe, dort findest du Erklärungen und Hilfestellung zur Antragsstellung mit Textbaustein zum kopieren

Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Geldleistung an Eltern und dient als Mindestbedarf für Unterhalt, Betreuung, Ausbildung oder als Förderung eines Kindes.

Familien mit Kindern, da die den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren. Die Kinder müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz haben. Die Staatsangehörigkeit spielt hierbei keine Rolle.

Alle Familien mit Kindern, sprich die Eltern oder des Kinderberechtigten die das Kind im Haushalt haben.

Kindergeld für jedes anspruchsberechtigte Kind sind monatlich ab 01.01.2023 250€.

Mit einem vorgegebenen schriftlichen Antrag oder ein Online-Antrag (mit ELSTER-Zertifikat/eID-Verfahren) bei der Familienkasse.

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist eine Geldleistung die mit dem Kindergeld zusammen ausgezahlt wird.

Für Eltern, die genug verdienen, um sich selbst zu versorgen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht und das Kind im Haushalt lebt.

Kinderzuschlag von bis zu 250€, darin ist der Sofortzuschlag von 20€ je Kind enthalten.
Wenn Kinderzuschlag bezahlt wird, hat man Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Befreiung von KiTa-Gebühren.

Wenn die Voraussetzung erfüllt sind (sie beziehen bereits Kindergeld, sind erwerbstätig mit Einkommen von mindestens 600€ bei Alleinerziehenden/900€ bei Paaren und das Kind lebt im Haushalt, können Sie den Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

Unter Downloads findest du unten ein Handout_Kinderzuschlag, dort findest du Erklärungen und Hilfestellung zur Antragsstellung mit Textbaustein zum kopieren

Mutterschaftsgeld

Eine Mutterschaftleistung die das Einkommen sichert wenn Sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten dürfen sogenannte Mutterschaftsfrist (6 Wochen vor der Geburt und endet 8 bis 12 Wochen nach der Geburt).

Für werdende Mütter – abhängig von der Arbeitssituation, krankenversichert sind und sich in Mutterschutzfrist befinden.

Für werdende Mütter – abhängig von der Arbeitssituation, krankenversichert sind und sich in Mutterschutzfrist befinden.

Mutterschaftsgeld während der Mutterschaftfrist (neben der Mutterschaftsfrist kommt Mutterschutzlohn in Frage). Folgende Leistungen sind vorgesehen: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-,Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Entbindung, Häusliche Pflege und Haushaltshilfe.

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse (Nachweis: eine Bescheinigung des ET vom Arzt/Ärztin oder Hebamme).

Bei Ihrer Krankenkasse bei der Sie gesetzlich versichert sind, bei privater Krankenversicherung oder bei der gesetzlicher Krankenkasse familienversichert wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Mutterschutzlohn

Eine Geldleistung, wenn man wegen Beschäftigungsverbot nicht arbeiten darf und die Mutterschutzfrist noch nicht eingetreten oder beendet ist.

Wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über den Beschäftigungsverbot erhalten und nicht arbeiten durfen und diese außerhalb der Mutterschaftsfrist (6 Wochen vor der Geburt und 8 bis 12 Wochen nach der Geburt) ist.

Werdende Mütter, die einen Beschäftigungsverbot erteilt bekommen und nicht arbeiten dürfen.

Den Mutterschutzlohn bei Ihrem Arbeitsgeber als Lohnfortzahlung, dh. Wenn Sie Ihren Lohn monatlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 3 Monate an, bei wöchentlicher Auszahlung des Lohnes kommt es auf den Durchschnitt von 13 Wochen an.

Mit einem Nachweis von einem Attest über das Beschäftigungsverbot den Sie bei ihrem Arbeitsgeber vorlegen (hier muss detailliert drin stehen über den Zeitraum und Umfang des Beschäftigungsverbot. Der Arbeitsgeber übernimmt dann die weiteren Berechnungen.

Ein Antrag ist nicht notwendig, wenn der Arbeitsgeber mit dem erwähnten Attest informiert wird, wird der Mutterschutzlohn automatisch von Ihrem Arbeitsgeber als Lohnfortzahlung gewährt.

Basiselterngeld

ist eine Geldleistung, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.

Für erwerbstätige Eltern aber auch für Eltern die vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben.

Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld, wenn sie mit ihrem kleinen Kind nach der Geburt zu Hause bleiben.

Eine Geldleistung, die Höhe ist abhängig von dem Einkommen vor der Geburt des Kindes.

Bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.

https://youtu.be/z2kPCWT5Ez4

Hier können Sie auch die PLZ Ihres Wohnortes eingeben und sich die Zuständigkeit der Elternstelle anzeigen lassen: www.familienportal.de (Stichwort: Elterngeld)

ElterngeldPlus

Eine Geldleistung für Eltern die nach der Geburt in Teilzeit wieder arbeiten gehen.

Eltern, die bald nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten gehen (32 Stunden Wochenarbeitszeit oder weniger).

Eltern die Teilzeit (oder weniger als 32 Arbeitsstunden die Woche arbeiten gehen) leisten.

Eine Geldleistung die für Eltern die in Teilzeit, nach der Geburt des Kindes, wieder arbeiten gehen.

Online oder schriftlich (an die Elterngeldstelle ihres Wohnortes).

Online auf der Internetseite www.elterngeld-digital.de (ausdrucken, unterschreiben und an die Elterngeldstelle ihres Wohnortes senden)

Unterhaltsgeld / Unterhaltsvorschuss

Unterhaltvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden.

Für ein alleinerziehendes Elternteil, um die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltszuschusses bezahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen.

Das alleinerziehende Elternteil ,welches das Kind in Obhut hat und die eindeutige überwiegende Erziehungsverantwortung trägt. Auch wenn nicht geklärt ist wer der Vater ist, kann die alleinerziehende Mutter Unterhaltsvorschuss erhalten. Auch verwitwete Personen haben Anspruch.

Eine Geldleistung in Höhe des Unterhalt die das andere Elternteil zu leisten hat und nicht oder teilweise gezahlt oder nicht regelmäßig gezahlt wird.

Mit einem Antrag den Sie bei Ihrer Stadt, Gemeinde- oder Kreisverwaltung erhalten können. Immer öfters besteht auch die Möglichkeit dies elektronisch zu beantragen falls digital verfügbar.

In der Regel ist das Jugendamt Ihres Wohnortes zuständig.

Steuerliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Ein halber Kinderfreibetrag und ein halber Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf.

Für Alleinerziehende oder Personen die nicht dem anderem Elternteil des Kindes verheiratet sind.

Alleinerziehendes Elternteil (wo das Kind in Obhut ist) oder eine Person die nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet ist.

Einen steuerlichen Freibetrag des sogenannten Kinderfreibetrags oder Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf.

Mit einem Antrag von Übertragung des Kinderfreibetrages/Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.

Steuerliche Berücksichtigung bei Eltern und/oder Kinder mit Behinderung

Eltern, die ein Kind mit Behinderung pflegen oder selbst mit Behinderungen leben, können verschiedene Steuerentlastungen (Pauschbetrag) erhalten.

Für den betroffenen Elternteil selber oder vom behinderten Kind. Als Eltern können Sie den Behinderten-Pauschbetrag Ihres Kindes auf sich übertragen.

Dieser sogenannte Pauschbetrag deckt regelmäßige Kosten ab, die durch Mehraufwände einer Behinderung im täglichen Leben entstehen.
Dazu gehören zum Beispiel ein erhöhter Wäscheverbrauch oder Kosten für die Pflege.
Die Höhe des Pauschbetrags hängt vom Grad der Behinderung Ihres Kindes bzw. vom Grad Ihrer Behinderung ab. Der Pauschbetrag kann ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 beantragt werden. 
Menschen mit Behinderungen, die hilflos, blind oder taubblind sind, erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 7.400 Euro.
Bei einer Übertragung vom Pauschbetrag des behinderten Kindes ist ein weiteres Formular ergänzend zur Steuererklärung (Anlage “Kind”) nötig.

Als Eltern können Sie den Behinderten-Pauschbetrag Ihres Kindes auf sich übertragen. Hierzu müssen Sie in Ihrer Steuererklärung in der „Anlage Kind“ die entsprechenden Zeilen ausfüllen.

Steuerklärung ist Sache des Finanzamtes oder du bist bereits bei einem Steuerberater, der deine Steuerangelegenheiten regelt.

Wohngeld

Wohngeld ist eine Geldleistung – genannt auch „Mietzuschuss oder Lastenzuschuss“.

Wohngeldberechtigt sind grundsätzlich alle (an Bedingungen geknüpft). Nicht Wohngeldberechtigt sind Personen die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen (ehemalig Arbeitslosengeld II / Hartz IV).

Eine Geldleistung (Miet- oder Lastenzuschuss) die die Kosten der Unterkunft mitfinanziert.

Mit einem Wohngeldantrag schriftlich oder elektronisch (über dein zuständiges Amt zu finden).

https://youtu.be/6X-qY5dblUA

Wohngeldantrag bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung deines Wohnortes.

Unter Downloads findest du unten ein Handout_Wohngeld, dort findest du Erklärungen und Hilfestellung zur Antragsstellung mit Textbaustein zum kopieren

Es sind falsche Informationen vorhanden oder es fehlen wichtige Punkte? Dann melde das per Mail an die zuständige Mitarbeitende n.meyer@juteo.de oder nimm Kontakt über das Kontaktformular unten auf.

Änderungen vorbehalten – aktueller Stand: 08/2023

    Alle Angaben ohne Gewähr.

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